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Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHeizKG 2015)
§ 16. Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW
(1) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW dürfen je nach Art des Brennstoffes folgende Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste nicht überschreiten:
- Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:
Parameter
händisch beschickt
automatisch beschickt
Abgasverlust ( %)
20
19
CO (mg/m³)
3.500
1.500
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³)
900
900
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³)
600
600
Die Grenzwerte für CO und NOx sind für biogene Brennstoffe auf einen Sauerstoffgehalt von 11 %, für fossile Brennstoffe auf einen Sauerstoffgehalt von 6 % bezogen.
- Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwert:
Abgasverlust ( %)
10
Rußzahl
1
CO (mg/m³)
100
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³)
400
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³)
150
Die Grenzwerte für CO und NOx sind auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
- Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe:
Parameter
Feuerungsanlagen
Warmwasserbereiter
Abgasverlust ( %)
10
14
CO (mg/m³)
100
200
NOx Einzelöfen, Warmwasserbereiter über 15 kW (mg/m³)
300
300
NOx alle übrigen über 15 kW (mg/m³)
120
120
Die Grenzwerte für CO und NOx sind auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.
(2) Für Feuerungsanlagen, die mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden, gelten für die erstmalige Überprüfung folgende Grenzwerte:
- Feste biogene Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwerte:
Abgasverlust ( %)
19
Staub (mg/m³)
150
CO (mg/m³)
800*
OGC (mg/m³)
50
NOx (mg/m³)
500
Die Grenzwerte für CO, NOx, OGC und Staub sind auf einen Sauerstoffgehalt von 11 % bezogen.
* Bei Teillastbetrieb kleiner 50 % der Nennwärmeleistung darf der Grenzwert um bis zu 50 % überschritten werden.
- Flüssige biogene Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwerte:
Abgasverlust ( %)
10
Rußzahl
1
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
450
SO2 (mg/m³)
170
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen. Die SO2-Konzentration im Abgas kann auch rechnerisch ermittelt werden, wenn geeignete Nachweise über den Schwefelgehalt des Brennstoffes vorliegen.
- Gasförmige biogene Brennstoffe:
Parameter:
Grenzwerte:
Abgasverlust ( %)
10
CO (mg/m³)
100
NOx (mg/m³)
200
SO2 (mg/m³)
350
Die Grenzwerte für CO, NOx und SO2 sind jeweils auf einen Sauerstoffgehalt von 3 % bezogen.