Mustervorlage Baurechtsbescheid über eine nachträgliche Bewilligung
Für die Errichtung eines Bauwerks ist grundsätzlich die behördliche Baubewilligung einzuholen. Aus diesem Grunde hat der Bauwerber bei der zuständigen Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes einen förmlichen und schriftlichen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung zu stellen. Die einzelnen Bauordnungen der Länder normieren hier die Bedingungen, unter denen eine Baubewilligung zu erteilen bzw zu versagen ist.
Über ein Ansuchen um Baubewilligung, welche einer mündliche Verhandlung bedarf, ist binnen drei Monaten mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden. Der Baubewilligungsbescheid ist allen Parteien zuzustellen. Dem Bauwerber sind gleichzeitig mit dem Bescheid zwei mit einem Bewilligungsvermerk („Baubewilligung“, Bezeichnung der Behörde, Aktenzahl, Ort, Datum und Unterschrift) versehene Ausfertigungen der Baupläne und Baubeschreibungen zurückzustellen, wobei eine auf der Baustelle aufzulegen ist. Mit dem Bauvorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung in Rechtskraft erwachsen ist.
Wenn die Bauausführung nicht den Bauvorschriften entspricht oder irrtümlicherweise ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben angenommen wurde, können die einzelnen Bauordnungen der Länder die nachträgliche Verbesserung des Bauvorhabens vorsehen, was auch Gegenstand dieser Mustervorlage ist.
Muster mit allen notwendigen Inhalten
Die vorliegende Mustervorlage zeigt einen solchen Bescheid mit allen erforderlichen Inhalten, wie zB:
- Projektbeschreibung
- Auflagen
- Rechtsgrundlagen der Entscheidung
- Rechtsmittelbelehrung
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- Bescheid
- Projektbeschreibung
- Auflagen
- Rechtsgrundlagen für die Sachentscheidung
- Rechtsgrundlagen für die Kostenentscheidung
- Begründung
- Rechtsmittelbelehrung
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