Checkliste für Angaben im Dienstzettel inkl Änderungen durch Transparenzpaket
Arbeitgeber haben Arbeitnehmern unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen hat.
Dienstzettel geben nur etwas bereits Vereinbartes wieder und können getroffene Vereinbarungen nicht abändern. Zum Beispiel ist das im Dienstzettel festgehaltene Recht des Arbeitgebers, dass dieser das Beschäftigungsverhältnis zu jedem Monatsende kündigen kann, nur dann gültig, wenn dies bereits zuvor unabhängig von der Unterfertigung des Dienstzettels vereinbart wurde.
Neu durch arbeitsrechtliches „Transparenzpaket“
Dadurch kommt es zu einem umfangreichen Anpassungsbedarf für Dienstzettel (und damit auch für Dienstverträge). Die Änderungen sind bereits mit 28. März 2024 in Kraft treten getreten. Dienstzettel müssen seitdem zusätzliche Mindestangaben enthalten.
Checkliste inkl rechtlicher Anmerkungen
Sie erhalten eine Checkliste unter Berücksichtigung des Transparenzpakets zum Arbeitsrecht inkl Anmerkungen zu wichtigen rechtlichen Fragenstellungen wie z. B.:
- Welche Mindestangaben müssen Dienstzettel seit 28. März 2024 enthalten?
- Wann besteht die Pflicht zur Aushändigung des Dienstzettels?
- Wie sind Änderungen vorzunehmen?
- Welche Strafbestimmungen gelten bei Verstößen?
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Checkliste als Word-Dokument zum Sofort-Download
- Sparen Sie wertvolle Zeit: Einfach bestellen, Checkliste herunterladen und an Ihre Anforderungen anpassen!
- Von Experten verfasst und regelmäßig aktualisiert.
Checkliste – Dienstzettel
Anmerkungen:
Übermittlung des Dienstzettels
Änderungen
Strafbestimmungen
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