Fortsetzungsantrag Exekution nach offenkundiger Zahlungsunfähigkeit (§ 49a EO)
Stellt sich bei einem Vollzugsversuch zur Ermittlung von Vermögen heraus, dass die verpflichtete Partei offenkundig zahlungsunfähig ist, hat das Exekutionsgericht die offenkundige Zahlungsunfähigkeit mit Beschluss festzustellen und öffentlich bekannt zu machen. Das Exekutionsverfahren ruht und ist nur auf Antrag des betreibenden Gläubigers fortzusetzen.
Diese kostenlose Mustervorlage unterstützt Sie, diesen Antrag auf Fortsetzung des Exekutionsverfahrens nach § 49a Abs 3 EO rechtssicher und fehlerfrei einzubringen. Berücksichtigt sind darin unterschiedliche Sachverhaltsvarianten, die zur Beantragung der Verfahrensfortsetzung berechtigen.
Muster inkl. Beispielen zur Ausarbeitung
Nutzen Sie dieses hilfreiche Schriftsatzmuster zur Erstellung eines Antrags auf Fortsetzung des Exekutionsverfahrens nach § 49a Abs 3 EO
- Vorlage für Antrag auf Fortsetzung des Exekutionsverfahrens nach beschlussmäßig festgestellter offenkundiger Zahlungsunfähigkeit der verpflichteten Partei
- Inkl. rechtlicher Hinweise und Beispielen zur Ausarbeitung
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Antrag auf Fortsetzung des Exekutionsverfahrens (offenkundige Zahlungsunfähigkeit)
- Variante 1 (Bescheinigung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners)
- Variante 2 (Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags mangels Zahlungsunfähigkeit)
- Variante 3 (Aufhebung des Insolvenzverfahrens)
- Antrag (Sachverhaltsdarstellung, Antragsbegehren)
- Rechtliche Anmerkungen zu den Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Verfahrensfortsetzung nach § 49a EO
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