Ausführlicher GmbH-Vertrag mit Unternehmenseinbringung als Sacheinlage
Sobald die steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Bedingungen geklärt sind, das Stammkapital aufgebracht ist und keine zivil- oder unternehmensrechtlichen Einschränkungen bestehen, kann mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages begonnen werden. Bei Gründungen mit Sacheinlagen ist zu beachten, dass der Gründungsbericht der Gründungsgesellschafter und die Prüfungsberichte der Geschäftsführer, des Aufsichtsrat und der Gründungsprüfer erstellt werden müssen.
Wenn wie im vorliegenden Muster ein Betrieb als Sacheinlage in eine neu zu gründende GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht wird, sind die zwingenden Vorschriften über die Sachgründung, das Verbot der Einlagenrückgewähr und das Verbot des Erwerbs eigener Geschäftsanteile zu prüfen. Die Einbringung eines Einzelunternehmens als Sacheinlage bewirkt zivilrechtlich keine Gesamtrechtsnachfolge. Die sachrechtlichen Übertragungsakte sind daher einzeln zu setzen, was in der Vorlage berücksichtigt ist.
Bei Einbringung eines oder mehrer Unternehmen als Sacheinlage entfällt unter bestimmen Voraussetzungen die Baraufbringungsverpflichtung des § 6 a Abs 1 GmbHG und die Gründungsprüfung des § 6 a Abs 4 GmbHG, und zwar unabhängig vom Wert des einzubringenden Unternehmens zum gesamten Stammkapital.
Ausführliche, rechtssichere Mustervorlage
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- Stammkapital
- Vertretung der Firma/Geschäftsführung
- Gewinnverteilung
- Abtretung von Geschäftsanteilen und Vorkaufsrecht
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- Firma
- Sitz
- Gegenstand
- Stammkapital
- Einbringung einer Sacheinlage
- Dauer
- Geschäftsjahr
- Vertretung der Firma/Geschäftsführung
- Generalversammlung
- Geschäftsanteile
- Abtretung von Geschäftsanteilen und Vorkaufsrecht
- Vererbung
- Kündigung/Auflösung und Liquidation
- Besondere Erwerbsrechte
- Verpfändung
- Bekanntmachungen
- Gewinnverteilung
- Allgemeine Bestimmungen
- Gründungskosten
- Änderungen dieser Errichtungserklärung
- Ausfertigungen
- Elektronische Registrierung und Freigabe
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