Kostenloser Textbaustein zur Vereinbarung einer All-In-Pauschale
Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.
Im Vergleich zu einer Überstundenpauschale, findet in der All-In-Vereinbarung, eine höhere Anzahl an Überstunden Deckung, deren Grundlohn nach der Rechtsprechung „nur“ nach dem angemessenen Entgelt bzw dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt bemisst.
Trotz All-In-Vertrag sollte bei Vertragsgestaltung unbedingt eine Abgrenzung zwischen dem Grundgehalt/Grundlohn für die Normalarbeitszeit und jenen Entgeltbestandteilen, die der (pauschalierten) Abgeltung anderer Ansprüche des Arbeitnehmers dienen, erfolgen. Das Grundgehalt/Der Grundlohn ist jedenfalls im Dienstzettel oder Arbeitsvertrag anzuführen.
Textbaustein mit rechtlichen Anmerkungen
Zusätzlich zu einem Textbaustein, der sofort in einen Dienstvertrag zur Vereinbarung einer All-In-Pauschale eingebaut werden kann, werden Sie über die Wirkung und die Abrechnung der All-In-Pauschale informiert.
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