Antrags- und Meldepflichten beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz!
Ausländische Arbeitgeber oder Überlasser mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (einschließlich Schweiz) müssen die Entsendung oder Überlassung von Arbeitskräften der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung des BMF melden (ZKO-Meldung).
In diesem kostenlosen Dokument können Sie sofort nachlesen, was dafür erforderlich ist und welche Formulare zu verwenden sind.
Darüber hinaus erhalten Sie hier Antworten auf folgende wichtige Fragen:
- Was sind die gewerberechtlichen Meldepflichten?
- Wann ist eine Überlassungsbewilligung erforderlich?
- Welche Bewilligungen sind iSd Ausländerbeschäftigungsgesetzes erforderlich?
- Was ist die „Rot-Weiß-Rot – Karte“?
- Was ist ein verantwortlicher Beauftragter und wozu wird er benötigt?
- uvm.
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- Was muss gemeldet werden?
- Warum muss eine Ansprechperson bekannt gegeben werden?
- Was ist ein verantwortlicher Beauftragter?
- Wann ist eine Überlassungsbewilligung erforderlich?
- Welche gewerberechtlichen Meldepflichten bestehen?
- Welche Bewilligungen sieht das Ausländerbeschäftigungsgesetz für die Beschäftigung drittstaatsangehöriger Arbeitskräfte vor?
- Ist mit der Beschäftigungsbewilligung auch ein Aufenthaltsrecht in Österreich verbunden?
- Was ist eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“?
- Welche Ansprüche haben entsandte/überlassene Arbeitskräfte in Österreich?
- Wie lange gilt die Beschäftigungsbewilligung?
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