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Eheschließung
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Voraussetzungen für Abschluss eines Ehevertrages
Zu den Voraussetzungen für den Abschluss des Ehevertrages gehören die Ehefähigkeit der Parteien, das Nichtvorliegen von Eheverboten, die Erfüllung der Ehewirksamkeitserfordernisse und die Einhaltung der Formvorschriften.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757626 -
Eheverbote
Unterschieden wird zwischen Eheverboten im engeren Sinn (zB wegen Blutsverwandtschaft oder bereits bestehender Ehe eines Partners) und Verboten, die aus den Vorschriften über die Ehefähigkeit und über die Nichtigkeitsgründe abgeleitet werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757628 -
Wirksamkeitserfordernisse
Für die Wirksamkeit der Ehe müssen die Partner gem § 17 EheG persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, diese miteinander eingehen zu wollen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757642 -
Formvoraussetzungen
Im Personenstandsgesetz 2013 werden die Formvorschriften sowie das Verfahren für die Trauung geregelt, die Voraussetzungen für im Ausland geschlossene Ehen werden durch § 16 IPR normiert.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757644 -
Namensrecht
Ehegatten können sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, welcher sowohl der Familienname der Frau als auch der des Mannes sein kann, oder jeweils ihren eigenen weiterführen. Auch Doppelnamen sind möglich.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757646