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GrESt und Eintragungsgebühr
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Allgemeines zur GrESt-Berechnung bei einvernehmlicher Scheidung
Diese Checkliste bietet allgemeine Informationen zur GrESt-Berechnung bei einvernehmlicher Scheidung.Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1043460 -
Grundstückswert
Der Grundstückswert ist ab 1. Jänner 2016 die Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1043464 -
Grundstückswertrechner – in der Praxis
Mit diesem Programm kann der Grundstückswert nach dem „Pauschalwertmodell“ gem § 2 der Grundstückswertverordnung (GrWV) für Grundstücke des Grundvermögens berechnet werden.Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1043466 -
Selbstberechnung FinanzOnline
Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer darf zwar nur durch Parteienvertreter durchgeführt werden, es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Parteienvertreter an dem der Steuer unterliegenden Vorgang mitgewirkt hat.Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1033108 -
Eintragungsgebühr bei Grundstückübertragung im Rahmen einvernehmlicher Scheidung
Die gerichtliche Eintragungsgebühr beläuft sich nach § 26a GGG auf 1,1 % des dreifachen Einheitswertes bei Übertragung im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe.Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1043470