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Kriminalstrafrecht
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Überblick Gewaltschutzgesetz – Schwerpunkt Strafrecht
Seitens der Bundesregierung „Kurz I“ wurde Anfang 2018 die sog Task Force Strafrecht eingesetzt, welche aus einer Kommission Strafrecht und einer Kommission Opferschutz und Täterarbeit, bestand.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071460 -
Einschlägige Delikte
Einschlägige Delikte, die häufig auch im Familienbereich verwirklicht werden, finden sich im Strafgesetzbuch; es sind dies insbesondere die hier genannten.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071461 -
Strafbare Handlungen gegen Leib oder Leben
Strafbare Handlungen gegen Leib oder Leben: Nach § 75 StGB ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wer einen anderen tötet.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071462 -
Strafbare Handlungen gegen die Freiheit
Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist gem § 107 Abs 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071463 -
Privilegierung bei Begehung durch Angehörige
Gem § 166 StGB ist nur mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen, wer die Tat zum Nachteil eines Angehörigen begeht.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071490 -
Gewalt in der Familie – Strafverfahren
Die österreichische Strafprozessordnung geht im § 65 StPO von einem einheitlichen Opferbegriff aus, welcher sich aufteilt in Opfer, die eine Verletzung ihrer immaterialen Rechte erlitten haben und in Opfer aufgrund Verletzung materieller Rechte.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071491