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Annahme an Kindes statt (Adoption)
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Annahme an Kindes statt (Adoption)
Die nachfolgenden Fachbeiträge befassen sich mit der in den § 191–203 ABGB geregelten sog Annahme an Kindesstatt.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 870728 -
Adoptionsvertrag
Die Adoption erfordert den schriftlichen Abschluss eines Vertrages sowie eine gerichtliche Bewilligung.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 870732 -
Wirkung der Adoption
Die Adoption führt zwischen Annehmendem/n und Wahlkind die gleichen Rechte und Pflichten herbei, die auch durch Abstammung entstehen. Hier erfahren Sie Näheres, insb zu Unterhaltsansprüchen und erbrechtlichen Wirkungen der Annahme an Kindesstatt.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 870752 -
Widerruf und Aufhebung
Bei Vorliegen bestimmter Gründe können die durch die Annahme an Kindesstatt hergestellten Rechtsbeziehungen rückwirkend (Widerruf) oder ab Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses beendet werden.Alexandra Lenz-Cervinka - Bettina Slamanig | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 870884 -
Internationale Adoptionen
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie ua Näheres über die Voraussetzungen internationaler Zuständigkeit österreichischer Gerichte in Adoptionsangelegenheiten, die Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen und das Haager Adoptionsübereinkommen.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 870886