© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Transferleistungen
-
Kindschaftsrecht – Transferleistungen
In den folgenden Kapiteln werden die Themen Familienbeihilfe, Schulstartgeld und Kinderbetreuungsgeld behandelt.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895794 -
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird durch den Familienlastenausgleichsfonds finanziert, die Haupteinnahmequelle dafür ist der „Dienstgeberbeitrag“.Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895798 -
Schulstartgeld
Als Schulstartgeld wird ein Betrag in Höhe von EUR 100,– für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren gewährt.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895801 -
Kinderbetreuungsgeld
Neuerungen im Kinderbetreuungsgeld sind ua das Familienbonuszeitgesetz, die Umwandlung des Pauschalsystems mit vier Varianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto oder der Partnerschaftsbonus.Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895805 -
Schulfahrtbeihilfe
Hier erfahren Sie Näheres über die Anspruchsvoraussetzungen für Schulfahrtbeihilfe sowie zur Frage, wer anspruchsberechtigt ist.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 916053 -
Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika
Besucht der Schüler ein verpflichtendes Praktikum außerhalb der schulischen Unterrichtszeit, so kann unter gewissen Voraussetzungen Beihilfe beantragt werden.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 916055 -
Schülerfreifahrt
Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Schülerfreifahrt beantragt werden kann.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 537756 -
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: es besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe; das Kind steht als Lehrling in einem anerkannten Lehrverhältnis …Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 537758