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Praxiswissen
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Anwendungsbereich
Unterhaltsvorschuss steht minderjährigen Kindern gs nur zu, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder staatenlos sind.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871126 -
Europäische Perspektive
Das Gleichbehandlungsgebot gegenüber Unionsbürgern untersagt es, Kinder mit der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU bei gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich von österreichischen Unterhaltsvorschüssen auszuschließen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871131 -
Unterhaltsanspruch gegen mehrere Unterhaltsschuldner
Bestehen Unterhaltsansprüche gegenüber mehreren Verpflichteten, so gebühren auf jeden einzelnen diese Ansprüche Vorschüsse in voller Höhe der in § 6 UVG genannten Beträge.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871132 -
Voraussetzungen für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses
Für die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses ist ua ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel erforderlich. Näheres erfahren Sie hier.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871134 -
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Zwar legt das UVG keine Mindestbevorschussungssätze fest, bei Beantragung von niedrigen Vorschussleistungen geht die Judikatur allerdings von missbräuchlicher Inanspruchnahme des Gesetzes aus.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871136 -
Versagungsgründe
Besteht die Unterhaltspflicht nicht mehr/ist diese zu hoch festgesetzt worden oder hat das Kind eigene Einkünfte bzw ist selbsterhaltungsfähig, hat das Gericht die Vorschüsse ganz oder teilweise zu versagen. In diesem Beitrag erfahren Sie Genaueres.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871138 -
Antrag
Die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen muss beantragt werden, zuständig für die Entscheidung ist das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871140 -
Nachweis der Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Vorschussgewährung sind – soweit nicht aufgrund der Pflegschaftsakten, durch Urkunden oder anders nachweisbar – durch eine Erklärung des Vertreters glaubhaft zu machen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871142 -
Beschluss über die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss
Hier erfahren Sie ua Näheres über den Inhalt des Beschlusses, dessen Zustellung und die Rechtsmittel, die gegen ihn erhoben werden können.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871144 -
Auszahlung
Unterhaltsvorschüsse werden jeweils am Ersten jedes Monats ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt idR an denjenigen, der das Kind pflegt und erzieht.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 871146