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Prätorischer Vergleich
Der nachfolgende Beitrag enthält ein hilfreiches Schriftsatzmuster für einen Prätorischen Vergleich zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und Verpflichtung einer Ausgleichszahlung.Susanna Perl-Lippitsch | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 829434 -
Vom anderen Ehegatten geschenkte Sachen
Geschenke zwischen den Ehegatten sind grundsätzlich von der Aufteilung betroffen, außer sie fallen unter § 82 Abs 1 Z 2 EheG. Erfahren Sie hier Näheres, insbesondere in Bezug auf Liegenschaftsschenkungen.Susanna Perl-Lippitsch - Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827615 -
Grundsätzliche Regelung
Hier finden sie die grundsätzliche Regelung zum Stichtag für die Einbeziehung. Die wesentlichen Stichtage sind die Beurteilung der Zugehörigkeit einer Sache zur Aufteilungsmasse und die Bewertung der Aufteilungsmasse.Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827354 -
Entstehen und Erlöschen des Aufteilungsanspruchs
Der Aufteilungsanspruch (§ 95 EheG) entsteht mit Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung. Dieser Beitrag behandelt insbes den Zeitpunkt der Entstehung, Fälligkeit des Anspruchs, gütliche Einigung und Anfechtung einer Scheidungsvereinbarung.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827320 -
Eingebrachte, geerbte oder von dritter Seite geschenkte Ehewohnung
Eingebrachte, geerbte oder von dritter Seite geschenkte Vermögenswerte unterliegen grundsätzlich nicht der Aufteilung; bei der Ehewohnung wird hierzu unter den Voraussetzungen des § 82 Abs 2 EheG eine Ausnahme gemacht.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827392 -
Gemeinsam angeschaffte Ehewohnung
In diesem Beitrag finden Sie Beispiele zur Verwendung eingebrachter, geerbter oder von dritter Seite geschenkter Mittel (Verkauf/Übernahme der Ehewohnung) in mehreren Varianten.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827374 -
Auflösung der Ehe
Im Falle der Auflösung der Ehe ist die Rückabwicklung des Ehepaktes erforderlich, was gem § 97 Abs 5 EheG durch eine formfreie Vereinbarung möglich ist.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827099 -
Möglichkeiten der Regelung gem § 97 EheG
Das FamRÄG 2009 ermöglicht in der seit 01.01.2010 geltenden Fassung Vorwegvereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ehewohnung, während dies zuvor nur hinsichtlich der ehelichen Ersparnisse möglich war.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827104 -
Schenkungsvertrag unter Ehegatten
An dieser Stelle finden Sie ein hilfreiches Vertragsmuster für einen Schenkungsvertrag unter Ehegatten.Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1089022 -
Obsorgeentziehungsantrag bei aufrechter Ehe verbunden mit Antrag auf vorläufigen Unterhalt gem § 382a EO
Antrag auf Entziehung der Obsorge und Übertragung der einstweiligen Obsorge, Bemessung von Unterhalt sowie vorläufigen Unterhalt gem § 382a EO.Andrea Futterknecht - Redaktion WEKA | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1012714