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Steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu, wenn das Wochengeld der Ehegattin 6.000 Euro übersteigt?
Der Ehegatte beantragt den Alleinverdienerabsetzbetrag. Die steuerpflichtigen Einkünfte inkl Wochengeld der Ehegattin betragen EUR 6.715,00. Kann der AVAB tatsächlich geltend gemacht werden?
Gesetzliche Grundlage
Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich
- bei einem Kind (§ 106 Abs 1 EStG) EUR 494,00,
- bei zwei Kindern (§ 106 Abs 1 EStG) EUR 669,00.
Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs 1) um jeweils EUR 220,00 jährlich.
Definition Alleinverdiener
Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben.
Voraussetzungen Alleinverdiener
Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens EUR 6.000 Euro jährlich erzielt. Die nach § 3 Abs 1 Z 4 lit a (Wochengeld der Ehepartnerin), weiters nach § 3 Abs 1 Z 10, 11 und 32 und aufgrund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte sind in diese Grenzen miteinzubeziehen. Andere steuerfreie Einkünfte sind nicht zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall kann der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden, da die steuerpflichtigen Einkünfte inkl. Wochengeld der Ehepartnerin höher als der maßgebliche Grenzbetrag von EUR 6.000,00 sind.
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