© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Praxiswissen
-
Drittpflege – Eigenpflege
Die Unterhaltsbemessung ist bei Kindern in Eigenpflege anteilig vorzunehmen. Wieviel jeder Elternteil an Unterhalt zu leisten hat, hängt von seinen Lebensverhältnissen ab.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475872 -
Durchschnittsbedarfsätze (Regelbedarf)
Zur Ermittlung des Kinderunterhalts wurden von der Judikatur zum einen dem Alter des Kindes entsprechend Prozentsätze, zum anderen Durchschnittsbedarfswerte festgesetzt.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475881 -
Eigene Einkünfte des Kindes
Eigene Einkünfte sind alle Natural- und Geldleistungen, die dem Kind zukommen. Diese haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475893 -
Enterbung (Entzug des Pflichtteils)
Unter Enterbung versteht man die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475897 -
Erbschaften
In die Unterhaltsbemessungsgrundlage sind auch die Erträgnisse des Vermögens des Unterhaltsverpflichteten – mag dieses auch im Erbweg erworben worden sein – einzurechnen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475907 -
Ersparnisse, Vermögensstamm
Ersparnisse des Kindes können zu den eigenen Einkünften des Kindes iSd § 231 Abs 3 ABGB zählen, die seinen Unterhaltsanspruch mindern. Zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen zählen auch die Erträgnisse eines Vermögens.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475904 -
Existenzminimum
Als Existenzminimum lassen sich jene Mittel definieren, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben. Das Existenzminimum besteht grundsätzlich aus einem fixen Betrag.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475895 -
Fahrtkosten
Beim Kindesunterhalt steht die Abzugsfähigkeit von Ausgaben gleichsam unter einem „negativen Anspannungsgrundsatz“. Zu den abzugsfähigen berufsbedingten Aufwendungen gehören berufliche Fahrtkosten.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475891 -
Familienbeihilfe
Bei der Familienbeihilfe handelt es sich um eine aus öffentlichen Mitteln (Ausgleichsfonds) gewährte Leistung. Diese stellt einen Beitrag zum Kindesunterhalt dar.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475879 -
Ferialeinkommen
Das Ferialeinkommen ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen und verringert deshalb die vom Unterhaltspflichtigen zu erbringende Unterhaltsleistung in der Regel nicht.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 475871