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Beiträge von J bis L
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Jubiläumsgelder
Jubiläumsgelder sind Zuwendungen des Arbeitgebers aufgrund einer Bestimmung im Kollektivvertrag; der Anspruch darauf kann einzelvertraglich oder mittels Betriebsvereinbarung geregelt sein.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 476745 -
Krankheitsbedingter Mehraufwand
Der Sonderbedarf für Krankheitskosten betrifft neben der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes hauptsächlich die Erhaltung der (gefährdeten) Gesundheit und die Heilung einer Krankheit.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 476760 -
Kreditverbindlichkeiten, Anrechnung
Schulden des Unterhaltspflichtigen sind nur ausnahmsweise leistungsfähigkeitsmindernd zu berücksichtigen. Kreditrückzahlungsraten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 476797 -
Liebhaberei (Hobbyeinkünfte)
Liebhaberei liegt vor, wenn bei einer Tätigkeit (schon) die objektive Eignung der Erzielung von Gewinnen oder Einnahmenüberschüssen fehlt.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 476824 -
Luxusgrenze; Playboygrenze
Es sind den Kindern nur jene Unterhaltsbeiträge zuzusprechen, die zur Deckung ihrer an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen orientierten Lebensbedürfnisse erforderlich sind.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 476837 -
Luxusunterhalt, Sonderbedarf
Als Sonderbedarf bezeichnet man den Mehrbedarf eines Kindes, der über dem allgemeinen Durchschnittsbedarf eines gleichaltrigen Kindes in Österreich liegt. Ein solcher ist nur abzugelten, wenn er aus gerechtfertigten Gründen entstanden ist.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 476842