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Dokument-ID: 074452
Drittes Hauptstück
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Drittes Hauptstück
Von der Erwerbung des Eigenthumes durch Zueignung.
§ 380. Rechtliche Erfordernisse der Erwerbung.
Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigenthum erlangt werden.