© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 074492
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
II. Künstlicher Zuwachs durch Verarbeitung oder Vereinigung überhaupt;
§ 414.
Wer fremde Sachen verarbeitet; wer sie mit den seinigen vereinigt, vermengt, oder vermischt, erhält dadurch noch keinen Anspruch auf das fremde Eigenthum.