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Dokument-ID: 074778
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 702. e) Keine Erfüllung der Bedingung durch Nachberufene
Eine den Erben oder Vermächtnisnehmer einschränkende Bedingung ist ohne ausdrückliche Erklärung des Verstorbenen nicht auf den von diesem nachberufenen Erben oder Vermächtnisnehmer auszudehnen.
(BGBl. I Nr. 87/2015)