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Dokument-ID: 213483
Abschnitt 1
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
Artikel 1
Abschnitt 1
Leistungsarten
§ 1.
Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
- das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;
- das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;
- die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;
- der Partnerschaftsbonus.
Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.
(BGBl. I Nr. 53/2016)