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Demo-Dokumente
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Vollbeschäftigung und Teilbeschäftigung
Nach den für Kärntner Gemeindebediensteten vorgesehen Regelung beträgt die Wochendienstzeit der Bediensteten zuzüglich der Ruhepausen 40 Stunden.Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1080343 -
Verwendungsänderungen (Überstellungen)
Bei Verwendungsänderungen bzw Überstellungen ändern sich die besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten und somit das Monatsentgelt (Gehalt).Johannes Landsteiner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1080379 -
Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantritts
Dienstgeber sind berechtigt von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung zurückzutreten, den Beginn eines Urlaubsantritts zu verzögern bzw einen Gemeinde(vertrags)bediensteten von seinem bereits angetretenen Urlaub zurückzuberufen.Alexander Noga | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1080395