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Kapitalerhöhung

Das Grundkapital einer AG ist anders als das Gesellschaftsvermögen eine fixer Betrag, welcher nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages verändert werden kann.

Möglich sind:

  • eine ordentliche Kapitalerhöhung (neue Einlagen)
  • eine bedingte Kapitalerhöhung (für bestimmte Zwecke)
  • eine Erhöhung mittels genehmigtem Kapital
  • eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG