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Gründungsverfahren AG
Bei der Gründung einer AG ist eine Satzung in Notariatsaktsform festzustellen, haben die Gründer die ersten Aktien zu übernehmen, erste Organe zu bestellen und einen Gründungsbericht zu verfassen. Dieser Bericht ist die Grundlage für die interne Gründungsprüfung durch Aufsichtsrat und Vorstand. Erst danach werden die Einlagen geleistet und erst nach Einlagenleistung kann die AG im Firmenbuch eingetragen werden.
Nötigenfalls ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen.
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Protokoll der Gründungsversammlung
Mustervorlage für ein Protokoll für eine Gründungsversammlung einer AG zum Fallbeispiel der Gründung einer nicht börsennotierten AG mit auf Namen lautenden Nennbetragsaktien.Georg Prchlik - Albert Scherzer | Muster | Protokoll | Dokument-ID: 999198 -
Erklärung gem § 39 GewO (Gewerberechtlicher Geschäftsführer)
Muster einer Erklärung gem § 39 GewO (Gewerbeausschließungsgründe) durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer.Andrea Futterknecht | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 1052443 -
Bankbestätigung gemäß § 29 Aktiengesetz
Muster einer Bankbestätigung gemäß § 29 Aktiengesetz zur Vorlage beim Firmenbuchgericht bezüglich der freien Verfügung des Vorstandes über den eingezahlten Betrag.Martin Szoka | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 830022