Bei der Gründung einer AG ist eine Satzung in Notariatsaktsform festzustellen, haben die Gründer die ersten Aktien zu übernehmen, erste Organe zu bestellen und einen Gründungsbericht zu verfassen. Dieser Bericht ist die Grundlage für die interne Gründungsprüfung durch Aufsichtsrat und Vorstand. Erst danach werden die Einlagen geleistet und erst nach Einlagenleistung kann die AG im Firmenbuch eingetragen werden.
Nötigenfalls ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zu bestellen.