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Praxiswissen
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Vorstand
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der AG. Er verfügt über die organschaftliche Vertretungsmacht. Die Vorstandsmitglieder sind weisungsfrei und können nicht ohne Grund abberufen werden.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 473666 -
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist für die Kontrolle der unternehmerischen Abläufe in der AG zuständig. Seine zentrale Aufgabe ist die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands (§ 95 Abs 1 AktG). Zudem besitzt der Aufsichtsrat eine beratende Funktion.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 473925 -
Aufsichtsratssitzungen AG
Der Aufsichtsrat kann zur arbeitsteiligen Gliederung in Ausschüsse unterteilt werden. Die Aufsichtsratssitzungen werden vom Vorsitzenden geführt. Die Aufsichtsratssitzungen werden regulär mindestens viermal im Geschäftsjahr abgehalten.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 491476 -
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre zur gemeinsamen Willensbildung. Es wird grundsätzlich zwischen der ordentlichen Hauptversammlung und der außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 473928 -
Hauptversammlungsbeschlüsse AG
Hauptversammlungsbeschlüsse dienen der Willensbildung. Den Regelungen über Stimmrecht, Beschlussmehrheiten und Abstimmung kommt daher besondere Bedeutung zu. Fehlerhafte Beschlüsse werden in nichtige, fehlerhafte und unwirksame Beschlüsse unterteilt.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 491491 -
Abschlussprüfer
Der Abschlussprüfung werden die Jahresabschlüsse der prüfpflichtigen Gesellschaften des § 268 Abs 1 UGB unterzogen. Dies passiert noch, bevor der Jahresabschluss dem Aufsichtsrat vorgelegt wird.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 491449 -
Beirat
Der Beirat ist ein fakultatives Organ der Kapitalgesellschaft. Es handelt sich um ein Beratungsgremium, das Aufsichtsrat und gegebenenfalls auch Vorstand berät. Einzelne Materiengesetze sehen die obligatorische Einrichtung eines Beirats vor.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 491450