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Gründung Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen entsteht durch Gewerbeanmeldung bzw durch deren Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Gewerben. Ein rechnungslegungspflichtiger Einzelunternehmer nach § 189 UGB muss, jeder andere Einzelunternehmer kann sein Unternehmen im Firmenbuch eintragen lassen.
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Musterzeichnung eines Einzelunternehmers
Folgendes Muster gibt eine obligatorische Musterzeichnungserklärung eines Einzelunternehmers wieder.Andrea Futterknecht - Dimitar Anadoliyski | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 846241 -
Antrag auf Neueintragung mit Prokuraerteilung samt Berechtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Folgendes Muster stellt einen exemplarischen Antrag auf Neueintragung eines Einzelunternehmers mit Prokuraerteilung samt Berechtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken in das Firmenbuch dar.Walter Szöky - Angela Perschl | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 846243 -
Verpflichtende Eintragung eines Einzelunternehmens infolge Rechnungslegungspflicht bei Einzelrechtsnachfolge
Eine Verpflichtung für natürliche Personen, sich im Firmenbuch eintragen zu lassen, besteht erst, wenn den Einzelunternehmer die Pflicht zur Rechnungslegung nach § 189 Abs 1 Z 3 UGB trifft.Andrea Futterknecht - Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 1125189 -
Antrag auf freiwillige Eintragung eines Einzelunternehmens
Den Papier-Firmenbuchantrag hat der/die Inhaber/in ebenso wie die Musterzeichnungserklärung beglaubigt zu unterfertigen. Danach sind beide Dokumente in Archivium oder cyberDOC einzustellen.Andrea Futterknecht - Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 1125188