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Prokura Einzelunternehmen
Ein im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer kann Prokuren vergeben. Die Prokura ist die im Firmenbuch eingetragene, unübertragbare und unbeschränkbare Formalvollmacht zur Vertretung des Unternehmens in gesetzlich festgelegten Umfang. Hier finden Sie Informationen zur Prokura und relevante Muster zum Themenbereich Prokura bei einem Einzelunternehmen.
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Prokura
Die Prokura ist eine standardisierte unübertragbare und unbeschränkbare Vollmacht die von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer erteilt wird und selbst ins Firmenbuch eingetragen werden muss.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283350 -
Erteilung einer Einzelprokura
Muster für einen Antrag auf Eintragung eines Einzelprokuristen in das Firmenbuch. Der Antragsteller ist hier protokollierter Einzelunternehmer.Walter Szöky - Angela Perschl | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 846348 -
Musterzeichnung eines Prokuristen
Das vorliegende Muster skizziert eine exemplarische Firmazeichnungserklärung, welche der Einzelprokurist zukünftig für die entsprechende Firma zu tätigen gedenkt.Walter Szöky | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 846246 -
Erteilung von Gesamtprokuren samt Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Liegenschaften
Muster für einen Antrag auf Erteilung von Gesamtprokuren samt Berechtigung zur Belastung und Veräußerung von Liegenschaften.Walter Szöky - Angela Perschl | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 846612 -
Errichtung einer Zweigniederlassung mit Erteilung einer Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung
Muster eines Antrages auf Errichtung einer Zweigniederlassung mit Erteilung einer Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung.Walter Szöky - Angela Perschl | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 846667 -
Löschung einer Prokura
Muster für einen Antrag an das Handelsgericht bezüglich der Löschung einer Prokura aus dem Firmenbuch.Walter Szöky - Angela Perschl | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 846794 -
Antrag auf Eintragung eines Prokuristen (Gesamtprokura)
Den Papier-Firmenbuchantrag hat der/die Inhaber/in beglaubigt zu unterzeichnen. Die Musterzeichnungserklärung ist vom Prokuristen/der Prokuristin beglaubigt zu unterfertigen.Andrea Futterknecht | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 1125201