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Rechtsmittelverfahren
Rekurs und Revisionsrekurs im Firmenbuchverfahren
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Das Rechtsmittelverfahren
Ein Beschluss des Firmenbuchgerichtes hinsichtlich einer Firmenbucheintragung kann mittels Rekurs angefochten werden. An dieser Stelle wird das weitere Rechtsmittelverfahren übersichtlich dargestellt.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339275 -
Rekurs
Der Rekurs gegen den Beschluss ist stets beim zuständigen Erstgericht einzubringen. In welcher Form dieser eingebracht werden kann und wer hierzu berechtigt ist, ist hier nachzulesen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 543187 -
Firmenbuchverfahren: Revisionsrekurs
Im Revisionsrekursverfahren müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder Notar vertreten lassen. Weiters müssen die algemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Revisionsrekurs eingehalten werden.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 543243