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Gesellschafter und Vermögensordnung
Die GesbR ist nicht rechtsfähig und keine juristische Person. Die einzelnen Gesellschafter der GesbR sind sohin selbst Träger von Rechten und Pflichten für die Gesellschaft.
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Zusammenschlussvertrag (Aufnahme einer natürlichen Person in eine bestehende GesbR)
Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschlussvertrag als Grundlage für die (rückwirkende) Aufnahme einer natürlichen Person in eine bestehende GesbR.Andrea Futterknecht - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 634700 -
Innengesellschaft und Außengesellschaft
Die Gesellschafter können die Gesellschaft auf ihr Verhältnis untereinander beschränken (Innengesellschaft) oder gemeinschaftlich auftreten (Außengesellschaft). Hier erfahren Sie mehr über die Unterschiede und insb über die Besonderheiten der GesbR.Georg Prchlik - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693225 -
Geschäftsführung bei der GesbR
In diesem Beitrag wird ausführlich auf die gesetzlichen Geschäftsführungsregeln und mögliche Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag eigegangen.Georg Prchlik - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693249 -
Kontrollrecht der Gesellschafter der GesbR
Der geschäftsführender Gesellschafter ist verpflichtet über den Stand der Geschäfte Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693261 -
Beteiligung/Gesellschaftsvermögen im Falle der GesbR
Die gesetzlichen Regelungen zum Gesellschaftsvermögen der GesbR orientieren sich an jenen der Offenen Gesellschaft.Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693244 -
Verteilung von Gewinn und Verlust
Der folgende Beitrag behandelt die Regelungen zur Verteilung von Gewinn und Verlust bei der GesbR, welche ähnlich jenen der OG sind.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693270 -
Vertretung der Gesellschaft
Die mangelnde Rechtsfähigkeit der GesbR hat auch Auswirkungen auf die Vertretung im Außenverhältnis gegenüber Dritten.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693286 -
Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten
Auch hinsichtlich der Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten orientiert sich das Recht der GesbR an jenem der Offenen Gesellschaft.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693299 -
Konkurrenzverbot betreffend die Gesellschafter
Um auf das Konkurrenzverbot der Gesellschafter eingehen zu können, muss zunächst zwischen allgemeiner und unternehmerisch tätiger GesbR unterschieden werden.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693309 -
Gesellschaftereintritt/Gesellschafterausscheiden/Gesellschafterwechsel
An dieser Stelle werden die Bestimmungen für den Gesellschaftereintritt, Gesellschafterwechsel oder das Ausscheiden eines Gesellschafters vorgestellt.Georg Prchlik - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693320