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Löschung GmbH
Ist die Gesellschaft vermögenslos und sind die Liquidatoren entlastet, so müssen die Liquidatoren einen Firmenbuchantrag auf Löschung der Gesellschaft stellen. Die Löschung erfolgt nur nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch ist die Gesellschaft beendet. Kommt nach Beendigung der Gesellschaft noch Vermögen der Gesellschaft hervor, ist eine Nachtragsliquidation möglich.
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Anregung auf Einleitung des Amtslöschungsverfahrens
Hierbei handelt es sich um ein Muster für eine Anregung auf Einleitung des amtswegigen Löschungsverfahrens.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 826648 -
Löschung infolge Beendigung der Liquidation
Antrag beim Handelsgericht auf Eintragung der Löschung einer GmbH im Firmenbuch infolge Beendigung der Liquidation.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 826539 -
Umlaufbeschluss (Löschung der Gesellschaft)
Umlaufbeschluss der Gesellschafter einer GmbH über die Löschung einer Gesellschaft gemäß § 34 GmbHG.WEKA (red) | Muster | Beschluss | rtf | 134,00 kB | Dokument-ID: 234155 -
Nachtragsliquidation
Eine Nachtragsliquidation ist möglich, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Gesellschaft noch im Besitz von verteilbarem oder verwertbarem Vermögen ist.Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246944