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Gesellschafterausschluss GmbH
Ein Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung auch unfreiwillig verlieren, zB durch einen Ausschluss von Minderheitsgesellschafter nach dem Gesellschafterausschlussgesetz. Hierfür wird ein Generalversammlungsbeschluss benötigt und der Beschluss über den Ausschluss muss bei Firmenbuch angemeldet werden. Bei nicht rechtzeitiger Leistung seiner Einlage kann ein säumiger Gesellschafter im Rahmen eines Kaduzierungsverfahrens ausgeschlossen werden.
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Kaduzierung
Erfolgt die Einzahlung nicht rechtzeitig, kann die Gesellschaft den säumigen Gesellschaftern unter Bestimmung einer Nachfrist für die Einzahlung den Ausschluss aus der Gesellschaft mittels rekommandierten Schreibens androhen.Christian Fritz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 633909 -
Kaduzierung – Verfahren und Rechtsfolgen
Erfolgt die Einzahlung der Stammeinlage nicht rechtzeitig, so kann die Gesellschaft den säumigen Gesellschaftern unter Bestimmung einer Nachfrist für die Einzahlung den Ausschluss aus der Gesellschaft mittels rekommandierten Schreibens androhen.Christian Fritz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 633910 -
Kaduzierung – Verwertungsverfahren
Für den von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrag der Stammeinlagen haften der Gesellschaft dessen Vormänner. Kann auf diesem Wege keine Zahlung erlangt werden, so wird der Geschäftsanteil verkauft bzw verwertet.Christian Fritz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 633913 -
Gesellschafterausschlussgesetz - Voraussetzungen für einen Ausschluss
Auf Verlangen des Hauptgesellschafters kann die Generalversammlung einer GmbH die Übertragung der Anteile der übrigen Gesellschafter auf den Hauptgesellschafter gegen angemessene Abfindung beschließen.Florian Wiederkehr - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 633911 -
Gesellschafterausschlussgesetz - Ausschlussverfahren
Geschäftsführung und Hauptgesellschafter haben gemeinsam einen Bericht über den geplanten Ausschluss aufzustellen. Dieser muss zumindest die Voraussetzungen des Ausschlusses darlegen und die Angemessenheit der Barabfindung erläutern und begründen.Florian Wiederkehr - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 633912 -
Gesellschafterausschlussgesetz - Abfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters
Die Generalversammlung einer GmbH kann auf Verlangen des Hauptgesellschafters die Übertragung der Anteile der übrigen Gesellschafter auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.Florian Wiederkehr - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 633914 -
Generalversammlungsprotokoll (Gesellschafterausschluss)
Muster eines Generalversammlungsprotokolls, in welchem über den Ausschluss eines Minderheitsgesellschafters nach dem Gesellschafterausschlussgesetz beschlossen wirdWEKA (red) | Muster | Protokoll | doc | 72,50 kB | Dokument-ID: 233770 -
Entwurf für den Beschlussantrag (Ausschluss nach GesAusG)
Muster eines Entwurfs für den Beschlussantrag im Zusammenhang mit dem Ausschluss nach dem Gesellschafter-AusschlussgesetzWEKA (red) | Muster | Beschluss | doc | 143,50 kB | Dokument-ID: 233076 -
Bestellung eines Prüfers gem § 3 Abs 2 GesAusG
Hier finden Sie ein Muster für einen Antrag auf Bestellung eines Prüfers der Angemessenheit der Barabfindung gem § 3 Abs 2 GesAusG.Walter Szöky | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 827801 -
Gesellschafterbeschluss – Bestellung Geschäftsführer Einmann-GmbH
Muster für einen Gesellschafterbeschluss einer Einmann-GmbH, durch den die Geschäftsführerbestellung, die Erteilung von Vertretungsbefugnis sowie die Befreiung vom Konkurrenzverbot erfolgt.Martin Szoka | Muster | Beschluss | Dokument-ID: 829374