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Gesellschafterbeschluss GmbH
Gesellschafterbeschlüsse können in der Generalversammlung oder sofern Gesetz oder Gesellschaftsvertrag dies nicht für den Beschlussgegenstand oder generell ausschließt auch außerhalb dieser getroffen werden. Beschlüsse außerhalb der Generalversammlung wie etwa ein Umlaufbeschluss sind nach § 34 GmbH nur wirksam, wenn sie entweder einstimmig zustande kommen oder alle Gesellschafter mit der schriftlichen Beschlussfassung außerhalb der Generalversammlung einverstanden sind.
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Beschlussfassung GmbH
Die Gesellschafter einer GmbH können Beschlüsse in der Generalversammlung oder außerhalb dieser fassen. Beschlüsse außerhalb der Generalversammlung sind nur zulässig, wenn Gesetz oder Gesellschaftsvertrag sie vorsehen.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246673 -
Den Gesellschaftern vorbehaltene Beschlüsse
Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, welche Beschlussgegenstände der Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter vorbehalten sind.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241580 -
Umlaufbeschluss GmbH
Der Umlaufbeschluss ist eine mögliche Art der Beschlussfassung außerhalb der Generalversammlung. Hierbei wird ein Schriftstück unter den Gesellschaftern herumgereicht und einzeln unterschrieben.Christian Fritz - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260542 -
Gesellschafterbeschluss – Gewinnausschüttung
Im folgenden Beitrag erwartet Sie die Mustervorlage eines Gesellschafterbeschlusses (Umlaufbeschluss) über die Gewinnausschüttung.Andrea Futterknecht - Gerda Schönsgibl | Muster | Beschluss | Dokument-ID: 831640 -
Klage auf Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses einer GmbH gem § 41 GmbHG – Zustellmangel
Das nachfolgende Schriftsatzmuster behandelt eine Klage auf Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses einer GmbH gem § 41 GmbHG.Gottfried Schellmann - Stanislava Doganova | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 919839