© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Gesellschafterpflichten GmbH
Die Gesellschafter einer GmbH sind vor allem verpflichtet:
- zur Einzahlung ihrer Stammeinlage
- zur Kapitalerhaltung
- zu Nachschüssen wenn notwendig
- zur Treue gegenüber der Gesellschaft
-
Pflicht zu Leistung der übernommenen Stammeinlage
Die Leistung der Stammeinlage stellt die Hauptpflicht eines GmbH-Gesellschafters dar. Wird die Stammeinlage bei Gründung nicht zur Gänze geleistet, kann sie mit Gesellschafterbeschluss eingefordert werden.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286126 -
Bekanntgabe der Einforderung von aushaftenden Stammeinlagen
Muster für eine Bekanntmachung der Einforderung von aushaftenden Stammeinlagen ans FirmenbuchgerichtWEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 824401 -
Bekanntgabe des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals
An dieser Stelle finden Sie eine Mustervorlage über die Bekanntgabe des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 824403 -
Antrag auf Veröffentlichung der Einforderung der restlichen Stammeinlage
Muster eines Antrags auf Veröffentlichung der Einforderung des Restbetrages der aushaftenden Stammeinlagen an das Handelsgericht.Martin Szoka | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 829571 -
Firmenbuchantrag: Einzahlung aushaftender Stammeinlage
Antrag des Alleingesellschafters einer GmbH auf Eintragung der Einzahlung aushaftender Stammeinlagen.Andrea Futterknecht | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 963504