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Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan einer GmbH, dennoch können Gesellschafterbeschlüsse auch außerhalb der Generalversammlung getroffen werden. Jeder Gesellschafter hat das Recht, an ihr teilzunehmen.
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Generalversammlung GmbH – Allgemeines
Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH und wird durch alle Gesellschafter gebildet. Jeder Gesellschafter ist - unabhängig vom seinem Stimmrecht - teilnahmeberechtigt.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241672 -
Beschlussfassung in der Generalversammlung
Grundsätzlich haben im Firmenbuch eingetragene Gesellschafter ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Bei bestimmten Interessenkollisionen besitzen Gesellschafter kein Stimmrecht.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256616 -
Ladung zur Generalversammlung
Die Einberufung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschafter zu erfolgen, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Art der Einberufung vorsehen sollte.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256524 -
Ladung zur Generalversammlung
Dieses Musterschreiben dient als Vorlage für eine Einladung zur ordentlichen Generalversammlung einer GmbH.Barbara Pogacar | Muster | Korrespondenz | doc | 51,00 kB | Dokument-ID: 233337 -
Prüfung des Präsensquorums
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % des Stammkapitals anwesend oder ordnungsgemäß vertreten sind.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256340 -
Generalversammlung (GmbH) – Einberufung
Für die Abhaltung der Generalversammlung ist deren Einberufung erforderlich. Rahmenbedingungen für die Einberufung der Generalversammlung einer GmbH finden Sie hier.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251385 -
Verlauf der Generalversammlung
Zu Beginn der Generalversammlung muss festgestellt werden, ob das nach dem Gesetz vorgesehene oder das nach dem Gesellschaftsvertrag höhere Präsensquorum erfüllt ist.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241305