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Einhaltung und Umsetzung der DSGVO
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Anwendungsbereich und Grundsätze
Als „personenbezogene Daten“ gelten Informationen über identifizierte oder identifizierbare betroffene Personen. Anders als nach dem DSG 2000 können nach der DSGVO nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen „betroffene Personen“ sein.Lukas Feiler - Siegfried Fina | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 753933 -
Datenschutzrechtliche Compliance nach der DSGVO
Um die Einhaltung des Datenschutzrechts sicherzustellen, sollten im Rahmen der Entwicklung neuer Anwendungen und Prozesse von Anfang an die zentralen Grundsätze der Datenverarbeitung, so zB das Prinzip der Zweckbindung, beachtet werden.Lukas Feiler - Siegfried Fina | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 960138 -
Sanktionen
Geldbußen für Verletzungen der Pflichten eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters sind in Art 83 Abs 4, 5 und 6 DSGVO festgelegt.Lukas Feiler - Siegfried Fina | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 753942 -
Ansätze für eine datenschutzrechtliche Compliance-Strategie
Bei erstmaliger Auseinandersetzung mit dem Thema „Datenschutz-Compliance“ ist die Implentierung einer risikobasierten Compliance-Strategie in den nachstehend beschriebenen Schritten zu empfehlen.Lukas Feiler - Siegfried Fina | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 753944