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Änderungen und Ergänzungen der Exekutionsordnung
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Unterbrechung/Hemmung prozessualer Fristen
In § 1 COVJuBG ist eine Unterbrechung oder ein Nichtbeginn aller verfahrensrechtlichen Fristen in gerichtlichen Verfahren angeordnet, wozu auch das Exekutionsverfahren zählt.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060961 -
Tagsatzungen, Anhörungen in Exekutionsverfahren
Mit dem 1. COVJuBG wurden in Zivilsachen Anhörungen, mündliche Verhandlungen sowie die Erteilung und Durchführung von Vollzugsauftragen weitgehend ausgesetzt um das Infektionsrisiko zu minimieren.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060963 -
Zustellungen
Es sind nur solche Erledigungen abzufertigen, deren Zustellung zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, Sicherheit und Freiheit usw geboten sind. Zustellungen, unter Verwendung des elektronischen Rechtsverkehrs, sind weiterhin vorzunehmen.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060965 -
Einstellung der Tätigkeit eines Gerichts
Eine Einstellung der Amstätigkeit hat die Bundesministerin für Justiz gem § 161 ZPO auf der Website des BMJ bekannt zu machen.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060967 -
Aufschiebung der Exekution bei einer Naturkatastrophe
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Aufschiebung der Räumungsexekution