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Änderungen im Eröffnungsverfahren
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Aussetzung der Verpflichtung zur Stellung eines Eröffnungsantrags bei Überschuldung
Diese Aussetzung der Antragspflicht bei Überschuldung wird damit begründet, dass die Situation aufgrund der Verbreitung von COVID-19 und die verbundenen Unsicherheiten Einfluss auf die Bewertung von Unternehmensvermögen haben.Barbara Pogacar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061012 -
Epidemie und Pandemie als Naturkatastrophe gem § 69 Abs 2a IO
Bei einer Naturkatastrophe, zu der nunmehr auch Epidemien und Pandemien, dh, auch COVID-19, zählen, verlängert sich die 60-Tage-Frist gem § 69 Abs 2a IO auf 120 Tage.Barbara Pogacar - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061104 -
Berücksichtigung von Stundungen und Ratenvereinbarungen bei Ermittlung der Zahlungs(un)fähigkeit
Bei der Beurteilung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sind auch Stundungen und Ratenvereinbarungen zu berücksichtigen. Neuerungen sind wegen COVID-19 derzeit für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen.Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1061106 -
Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen COVID-19
Gem § 69 Abs 2 IO hat der Schuldner, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen, spätestens binnen 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.Barbara Pogacar | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1061108 -
Antrag auf Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen COVID-19
Hier finden Sie ein Muster für einen Antrag auf Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen COVID-19, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können.Barbara Pogacar | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1061110