Bei bestimmten in § 131 UGB teilweise zwingend vorgegebenen oder im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gründen wird die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschafter können bei Vorliegen eines dieser Gründe einen Fortsetzungsbeschluss fassen, wenn sie die Auflösung umgehen möchten. Zudem wird eine KG auch beendet, wenn kein Komplementär mehr vorhanden ist (der Gesellschaftsvertrag kann aber andere Regelungen vorsehen). Ohne Kommanditisten wird sie als OG weitergeführt.
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Beendigung KG
Die Beendigung der KG teilt sich in die Phasen der Auflösung, der Liquidation und schließlich der Vollbeendigung und Löschung der KG.
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Auflösung KG
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Liquidation KG
An die Auflösung der KG schließt sich die Liquidation oder Abwicklung an. Hier sind auch die Kommanditisten geborene Liquidatoren.
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Löschung KG
Als letzte Stadien der Beendigung einer KG folgen die Löschung der KG aus dem Firmenbuch und damit ihre Vollbeendigung.