Die KG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet, wobei mindestens eine Person unbeschränkt haften muss (Komplementär) und eine Person beschränkt (Kommanditist). Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.
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Gründung
Die Gründung der KG erfolgt so wie die Gründung der OG in mehreren Schritten: mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages wird die KG errichtet, durch die Firmenbucheintragung entsteht sie.
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Gründungsverfahren KG
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Gesellschaftsvertrag KG
Wie die OG wird die KG mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Eine KG kann nur entstehen, wenn mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt und ein Gesellschafter beschränkt haftet. Der Gesellschaftsvertrag legt Haftsumme und Pflichteinlage des Kommanditisten ebenso fest wie die Einflussmöglichkeiten des Kommanditisten.