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Geschäftsführung und Vertretung OG
Die Geschäfte der OG werden sofern die Gesellschafter nicht anderes bestimmen von allen Gesellschaftern geführt, diese vertreten die OG auch.
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Geschäftsführung OG
Unter dem Begriff der Geschäftsführung ist jedes rechtsgeschäftliche Handeln zu verstehen, das für den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens erforderlich ist (§ 116 Abs 1 UGB). -
Gesellschafterbeschluss OG
Alle Gesellschafter sind zur Mitwirkung an Gesellschafterbeschlüssen verpflichtet. Jeder Gesellschafter hat die Verpflichtung an der Erreichung des Gesellschaftszweckes mitzuwirken.Johanna Zens - Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280222 -
Vertretung der OG
Die Regelung betreffend die Vertretung der offenen Gesellschaft entspricht dem gesetzlichen Leitbild des § 125 UGB. Danach ist zur Vertretung der Gesellschaft jeder Gesellschafter befugt. -
Umlaufbeschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages
Muster für einen Umlaufbeschluss der Gesellschafter einer GmbH & Co OG betreffend die Änderung des Gesellschaftsvertrages.WEKA (red) | Muster | Beschluss | Dokument-ID: 972045 -
Antrag auf Eintragung des Ausschlusses eines Gesellschafters von der Vertretung
Muster für einen Antrag auf Eintragung des Ausschlusses eines Gesellschafters von der Vertretung der OG.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832254 -
Neueintragung OG mit Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung
Hier befindet sich ein Muster für einen Antrag zwecks Neueintragung einer OG mit Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung.Angela Perschl - WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832128