© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Tod des OG-Gesellschafters
Da die Person des Gesellschafters bei der OG zentrales Element ist, sind im Fall des Todes eines bestehenden OG-Gesellschafters einige Punkte zu berücksichtigen.
-
Meldung des Todes eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters an die Gewerbebehörde
Sollte bei einer Gesellschaft ein unbeschränkt haftender Gesellschafter sterben, ist dies der Gewerbebehörde mitzuteilen.Mischa Blasoni - Georg Prchlik | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 899049 -
Tod eines Gesellschafters aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Wenn ein Gesellschafter stirbt, bringt das auch immer steuerrechtliche Auswirkungen mit sich, die je nach gegangenem Weg differenzieren können.Mischa Blasoni - Georg Prchlik | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 899050 -
Schritte der Erben nach dem Tod des verstorbenen Gesellschafters
Nach dem Tod eines Gesellschafter, sind von dessen Erben einige notwendige Schritte zu setzen, die in diesem Beitrag aufgelistet sind.Mischa Blasoni - Georg Prchlik | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 899047 -
Beim Tod eines Gesellschafters von den Gesellschaftern zu klärende Fragen
Nach dem Tod eines Gesellschafters stellen sich mehrere Fragen, die auf jeden Fall einer Klärung bedürfen.Mischa Blasoni - Georg Prchlik | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 899044 -
Beim Tod eines Gesellschafters von den Erben zu klärende Fragen
Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über jene Fragen, die sich die Erben eines Gesellschafters nach dessen Tod stellen könnten.Mischa Blasoni - Georg Prchlik | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 899045 -
Schritte der Gesellschafter nach dem Tod des verstorbenen Gesellschafters
Nach dem Tod eines Gesellschafters müssen die übrigen MItgesellschafter gewissen Schritte setzen, die nachfolgend aufgezeigt werden.Mischa Blasoni - Georg Prchlik | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 899046