Die OG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.
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Gründung OG
Die OG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens 2 Personen errichtet, sie entsteht aber erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Im Zuge des Gründungsverfahrens stellen sich Fragen zu den Bereichen
- Gesellschaftsvertrag,
- Haftung und
- Firmenbucheingaben.
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Gründungsverfahren OG
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Gesellschaftsvertrag OG
Der Gesellschaftsvertrag einer OG ist großteils beliebig gestaltbar und unterliegt keinen Formvorschriften.
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Haftung OG
Haftungsbestimmungen für die OG als Gesellschaft, die einzelnen Gesellschafter und Haftung im Stadium der Vorgründungsgesellschaft.
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Firmenbucheintragung OG
Eine Offene Gesellschaft entsteht als Rechtsperson erst durch ihre Eintragung in das Firmenbuch.
Achtung:
Seit 01.07.2023 müssen FB-Anträge nun auch für die OG strukturiert eingebracht werden.