Die OG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens 2 Personen errichtet, sie entsteht aber erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Im Zuge des Gründungsverfahrens stellen sich Fragen zu den Bereichen
- Gesellschaftsvertrag,
- Haftung und
- Firmenbucheingaben.