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Die Privatstiftung als Steuersubjekt
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Allgemeines
Die Besteuerug der Privatstiftung betrifft drei Hauptbereiche, nämlich die Besteuerung bei der Vermögenswidmung an die Privatstiftung, die laufende Besteuerung und die Besteuerung bei der Zuwendung an Begünstigte.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283479 -
Beginn der persönlichen Steuerpflicht
Die subjektive Steuerpflicht entsteht mit der Errichtung der Stiftungserklärung und dem erstmaligen nach außen in Erscheinung Treten durch den Stiftungsvorstand im Namen der Privatstiftung.Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283482 -
Ende der persönlichen Steuerpflicht
Die Steuersubjekteigenschaft einer Privatstiftung endet grundsätzlich mit der Löschung im Firmenbuch. Die Körperschaftsteuerpflicht bleibt bestehen, bis das gesamte Vermögen an den Letztbegünstigten herausgegeben wurdeMichael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283488