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Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung
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Allgemeines
Die Privatstiftung kann alle Arten von Rechtsgeschäften abschließen. Das der Privatstiftung zuzurechnende Einkommen und Vermögen ist getrennt vom Einkommen und Vermögen der ihr „nahestehenden“ Personen zu erfassen.Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284132 -
Stiftungserklärungsgemäße Vermögenszuwendungen
Eine offene Zuwendung liegt vor, wenn sie nach außen als Begünstigung erkennbar ist. Dagegen ist eine verdeckte Zuwendung in ein anderes Rechtsgeschäft (Kauf, Miete, Darlehen, ua) gekleidet und daher nicht eindeutig als Begünstigung erkennbar.Michael Petritz - Andreas Kampitsch - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284137 -
Stiftungserklärungswidrige Vermögenszuwendungen
Wird einer Person Vermögen der Privatstiftung zugewendet, die in der Stiftungserklärung nicht als Begünstigter vorgesehen ist, muss im Hinblick auf die steuerlichen Folgen die Frage geklärt werden, wem solche Zuwendungen persönlich zuzurechnen sind.Michael Petritz - Autoren von KPMG (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284142