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Gründung Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft entsteht, indem sich jemand an einem Unternehmen, das ein anderer betreibt, beteiligt (§ 179 UGB). Der Stille Gesellschafter leistet eine Vermögenseinlage, die in das Vermögen des Inhabers und Unternehmers übergeht und wird im Gegenzug zwingend am Gewinn beteiligt. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter können beliebig gestaltet werden.
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Gründung einer stillen Gesellschaft
Zur Gründung einer Stillen Gesellschaft ist zunächst ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser ist formfrei und kann mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend abgeschlossen werden.WEKA (kmu) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247158 -
Vertrag über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft (Projektkooperation)
In einem Gesellschaftsvertrag wie diesem über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft zum Zweck einer Projektkooperation sollten Punkte wie Dauer der Kooperation, Mitwirkungspflichten, Nutzungsrecht geregelt sein.WEKA (red) - Wolfgang Sieh - Christina Amann | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 895553 -
Vertrag über die Errichtung einer typisch stillen Gesellschaft
Muster für den Gründungsvertrag einer typisch stillen Gesellschaft, der ua auch Bestimmungen zur Gewinnbeteiligung, der Nachrangigkeit der Einlage und dem Kündigungsrecht des/der Gewinnbeteiligten enthält.WEKA (red) - Wolfgang Sieh - Christina Amann | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 895549 -
Vertrag über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft mit Gewinntreuhänder
Dieses Dokument enthält das Muster eines Vertrages über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft mit einem Gewinntreuhänder mit Klauseln über Geschäftsführung, Dauer und Übertragung.Andrea Futterknecht - Wolfgang Sieh - Christina Amann - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 622468 -
Stille Gesellschaft: Grundsätzliches
Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich jemand an einem Unternehmen, das ein anderer betreibt. Die Vermögenseinlage geht dabei in das Vermögen des Unternehmensinhabers über und der stille Gesellschafter nimmt am Gewinn des Unternehmens teil.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 575227 -
Gründung der Stillen Gesellschaft
Die Stille Gesellschaft wird grundsätzlich durch einen formfreien Vertrag errichtet. Da sie nicht rechtsfähig ist, kommt es zu keiner Entstehung im Außenverhältnis. Eine Eintragung in das Firmenbuch ist nicht erforderlich.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 575242 -
Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
Hier finden Sie einen Mustervertrag bzgl der Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft und der Beteiligung daran.WEKA (kmu) - Wolfgang Sieh - Christina Amann | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 622471