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Betrieb Stille Gesellschaft
Die stille Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus einer Beteiligung am Gewinn (und möglicherweise am Verlust) eines Unternehmers. Der Unternehmer ist ein seiner Geschäftstätigkeit weitgehend ungehemmt, nur die Kontrollrechte des stillen Gesellschafters sind zu beachten. Stille Gesellschaften können wie andere Beteiligungen auch in eine Gesellschaft eingebracht werden.
Praxiswissen
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Stille Gesellschaft: Geschäftsführung
Die Geschäftsführung liegt beim Unternehmensinhaber; der stille Gesellschafter hat kein Widerspruchsrecht gegen Akte der außerordentlichen Geschäftsführung. Im Gesellschaftsvertrag können dem stillen Gesellschafter Mitspracherechte eingeräumt werden.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 575244 -
Stille Gesellschaft: Kontrollrechte
Der stille Gesellschafter besitzt in § 183 UGB verankerte Kontrollrechte; er ist nach dieser Bestimmung befugt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses des Unternehmens zu verlangen.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 575246 -
Stille Gesellschaft: Vertretung
Da die Stille Gesellschaft nicht rechtsfähig ist und damit als solche keine Rechte erwerben und keine Verbindlichkeiten eingehen kann, gibt es auch keine „Vertretung der Stillen Gesellschaft“.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 575248
Muster
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Übernahmserklärung: Einbringung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH mit Kapitalerhöhung
Hier finden Sie das Muster einer vor einem öffentlichen Notar zu Akt gegebenen Übernahmserklärung zur Einbringung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH.WEKA (red) - Wolfgang Sieh - Christina Amann | Muster | Notariatsakt | Dokument-ID: 895563 -
Firmenbuchantrag (GmbH): Kapitalerhöhung uA durch Einbringung einer atypisch stillen Gesellschaft
Dieses Dokument enthält das Muster eines Antrags auf Eintragung einer von den Gesellschaftern beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals.WEKA (red) - Wolfgang Sieh - Christina Amann | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 895559 -
Einbringung atypisch stiller Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen in eine GmbH (Abfindung mit Genussrechten)
Muster eines Vertrags betreffend die Einbringung atypisch stiller Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen in eine GmbH unter Abfindung der Einbringenden mit Genussrechten (Gewinnscheinen)WEKA (red) - Wolfgang Sieh - Christina Amann | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 895565