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Betrieb Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus einer Beteiligung am Gewinn (und möglicherweise am Verlust) eines Unternehmers. Der Unternehmer ist ein seiner Geschäftstätigkeit weitgehend ungehemmt, nur die Kontrollrechte des stillen Gesellschafters sind zu beachten. Stille Gesellschaften können wie andere Beteiligungen auch in eine Gesellschaft eingebracht werden.

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