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Zivilrechtliche Grundlagen
Grundlagen der Einbringung, anwendbare Regelungen aus GmbHG und AktG, Einbringung aus Sicht der aufnehmenden Gesellschaft und aus Sicht des Einbringenden
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Zivilrechtliche Grundlagen der Einbringung
In diesem Beitrag finden Sie allgemeine Informationen zur Einbringung, ua die Legaldefinition und Abgrenzung zu anderen Formen der Vermögensübertragung sowie zu möglichen Konsequenzen der Einbringung.Andrea Futterknecht - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327690 -
Einbringung: Anwendbare Regelungen im GmbHG
Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ebenso wie das Aktiengesetz) enthält Bestimmungen über Sacheinlagen und Sachübernahmen, die auf Einbringungen anwendbar sind.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327717 -
Einbringung in eine GmbH als übernehmende Körperschaft
Das GmbHG regelt in den §§ 6 und 6a Sacheinlagen im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in § 52 GmbHG die Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen, wobei die letztgenannte Bestimmung wieder auf die §§ 6 und 6a GmbHG verweist.Andrea Futterknecht - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 433057 -
Die Einbringung in eine GmbH aus Sicht des Einbringenden
Im Folgenden werden die Einbringung durch eine GmbH, die Einbringung durch eine AG, die Einbringung eines Kapitalanteiles an einer GmbH sowie die Einbringung von Mitunternehmeranteilen, aus Sicht des Einbringenden erläutert.Andrea Futterknecht - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327743 -
Einbringung: Anwendbare Regelungen im AktG
Ein eigener „Einbringungstatbestand“ fehlt im Aktienrecht, es kommen jedoch die Bestimmungen über Sacheinlagen und Sachübernahmen zur Anwendung.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327755 -
Einbringung in eine AG
Im AktG finden sich zahlreiche für die Einbringung relevante Bestimmungen. Sie beziehen sich ua auf die Kapitalerhöhung mit Sacheinlage und Sachübernahmen.Andrea Futterknecht - Angela Perschl - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 433089 -
Die Einbringung in eine AG aus Sicht des Einbringenden
Aufgrund der durch die Einbringung bewirkten Strukturveränderung müssen qualifizierte Erfordernisse bei der Willensbildung erfüllt werden.Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327869 -
Anwendung des § 92 BWG bei Einbringung
Dieser Beitrag behandelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Einbringung nach § 92 BWG zulässig ist.Andrea Futterknecht - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327876 -
Anwendung des § 61a VAG bei Einbringung
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann seinen gesamten Versicherungsbetrieb oder sämtliche Versicherungsteilbetriebe im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in eine oder mehrere Aktiengesellschaften einbringen.Andrea Futterknecht - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 327888