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Praxiswissen
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Allgemeines
Die grenzüberschreitende Verschmelzung österreichischer Kapitalgesellschaftern mit Kapitalgesellschaften im EU-Ausland war bereits seit 2007 nach dem EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) möglich, das per 31.07.2023 außer Kraft getreten ist.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173954 -
Unterlagen
Hier werden die benötigten Unterlagen, die bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung zu errichten sind, übersichtlich dargestellt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173955 -
Verschmelzungsplan
Die Geschäftsführung der sich verschmelzenden inländischen Gesellschaft hat mit den Leitungsorganen der anderen an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften einen gemeinsamen Plan für die grenzüberschreitende Verschmelzung zu erstellen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173956 -
Schlussbilanz
Eine inländische übertragende Gesellschaft hat auf den Verschmelzungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen. Für sie gelten die Vorschriften des UGB über den Jahresabschluss und dessen Prüfung sinngemäß; sie muss nicht veröffentlicht werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173957 -
Verschmelzungsbericht
Hierbei sind insbesondere die Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die künftige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft darzustellen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173958 -
Verschmelzungsprüfung
Für die sich verschmelzende inländische Gesellschaft hat ein unabhängiger Sachverständiger (Verschmelzungsprüfer) den gemeinsamen Plan für die grenzüberschreitende Verschmelzung zu prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter zu erstellen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173960 -
Prüfung durch den Aufsichtsrat
Handelt es sich bei einer Verschmelzung iSd § 28 Abs 3 EU-UmgrG bei einer beteiligten inländischen Gesellschaft um eine übertragende Gesellschaft, so ist in dieser eine Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht erforderlich.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173962 -
Unterlagenbereitstellung für Gesellschafter und Arbeitnehmervertretung
Folgende Unterlagen sind an die Gesellschafter zu übersenden oder in elektronischer Form zugänglich zu machen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173963 -
Unterlageneinreichung bei Gericht
Der Umstand sowie der Tag der Einreichung der Unterlagen sind von Amts wegen in das Firmenbuch einzutragen; die Unterlagen sind in die Urkundensammlung aufzunehmen (§ 12 FBG). Die Abfrage dieser Unterlagen in der Urkundensammlung ist kostenlos.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173965 -
Verschmelzungsbeschluss und -vertrag
Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird nur wirksam, wenn die Gesellschafter aller beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen (Verschmelzungsbeschluss).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1173967